Häufig gestellte Fragen
Ja! Wir empfehlen Ihnen vor Mietbeginn die verschiedenen Lagerboxen mit uns zusammen zu begutachten, da sich Kunden mit dem benötigten Platz verschätzen.
Ja, die Mietdauer beträgt mindestens 4 Wochen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Ja, zum Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete fällig.
Ja, Sie können bei uns Umzugskartons erwerben – Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Generell wird bei der Selbsteinlagerung nur die Lagerbox gestellt und Sie übernehmen den Transport selbst. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen jedoch gern ein Angebot um Sie beim Transport und Einlagern zu unterstützen!
Ab 6 Monate Vertragslaufzeit bei Bezahlung im Voraus wird ein Rabatt gewährt, sprechen Sie uns dazu gerne an.
Mit einem Vorhängeschloss – Sie können ein eigenes nutzen oder bei uns kaufen.
Nein, alle unsere Lagerboxen sind blickdicht und können nur von Ihnen eingesehen werden.
Täglich von 8 – 18 Uhr können Sie nach einer kurzen telefonischen Anmeldung das Gelände mit den Lagerboxen betreten.
Der Inhalt der Lagerboxen ist über Ihre private Hausratsversicherung, falls vorhanden, mitversichert. Generell empfehlen wir Ihnen, die eingelagerten Gegenstände zu versichern. Diese Versicherung ist jedoch nicht verpflichtend.
- Ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Die erste Miete und eine Kaution (in Höhe einer Monatsmiete) in bar oder Überweisungsbestätigung
- Nur bei gewerblicher Anmietung: den Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
- Nahrungsmittel oder verderbliche Waren
- Jegliche Lebewesen, unabhängig ihrer Art und Gattung
- Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Feuerwaffen, Waffen, Sprengstoffe und Munition
- Wertsachen (bspw. Bargeld, hochwertigen Schmuck wie Juwelen, Pelze etc.)
- Brennbare bzw. entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten, (bspw. Gas, Farben, Benzin, Öl oder Lösungsmittel)
- Akkus, Batterien und elektronische Geräte, die diese enthalten
- Unter Druck stehende Substanzen
- Gegenstände, die Rauch oder Geruch absondern
- Gefährliche Substanzen (bspw. Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe)
- Drogen und andere Suchtstoffe
- Abfallstoffe und Sondermüll (bspw. Giftmüll, Asbest)
Die Box ist komplett leer und besenrein zu übergeben.
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Schreiben Sie uns Ihre Frage als Nachricht im Kontaktformular und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!